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Grün, grün, grün sind alle meine Farben Von Äckern, Pferden und Steuerhinterziehung

Wer nicht grade in ländlichen Gebieten unterwegs ist, stolpert eher selten über ein grünes KFZ Kennzeichen.

Diese sind an Feuerwehrfahrzeugen, an landwirtschaftlichen Fahrzeugen aber auch an bestimmten LKW´s oder Anhängern zu finden.

Doch wissen Sie eigentlich genau, was es mit dem grünen Kennzeichen auf sich hat?

Diese Frage möchten wir im Folgenden beantworten.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können beinahe alle Fahrzeugtypen (außer Kafrräder und Busse) ein grünes Kennzeichen erhalten.

Laut Steuer- & Verkehrsrecht ist die Zulassung abhängig vom Einsatz des Fahrzeuges.

Bei Finanzamt muss ein entsprechender Antrag, da Fahrzeug mit grünem Kennzeichen von der KFZ- Steuer befreit sind, gestellt werden.

Hier müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Für zweckgebundene Fahrzeuge können z.B. eingetragene Hilfsorganisationen oder vereine ein grünes Schild verwenden. Die Regelung für die Landwirtschaft ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Jedoch gilt generell die Mindestanforderung: Bewirtschaftung von einer Flächen > den zwei Hektar.

Menschen mit Behinderung & Schausteller können ebenfalls ein grünes Kennzeichen beantragen. Ebenso für LKW- Anhänger, wenn für das Zugfahrzeug eine außerordentlich hohe Steuerlast vorliegt.

Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tiere (zu Sportzwecken) oder Booten können auch von der Steuer befreit werden, wenn diese ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden.

Wie bekommt man ein grünes Kennzeichen?

Die Beantragung erfolgt über die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge.

Das grüne Kennzeichen befreit lediglich von der KFZ- Steuer, nicht aber von der Versicherungspflicht.

Ausnahmen sind im §2 PflichtVG geregelt. So sind z.B. Pferdeanhänger oder Bootstrailer mit grünem Kennzeichen von der Versicherungspflicht befreit.

Die Fahrzeuge dürfen aber auch nur zu dem Transport von Pferden oder Booten genutzt werden. Sobald der Anhänger anderweitig genutzt wird, begeht man einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Wird in Fahrzeug mit einem grünen Kennzeichen nicht dem Zweck entsprechend genutzt, begeht man somit eine Steuerhinterziehung.

Also Vorsicht beim nächsten (Vereins)Ausflug mit Schlepper und Anhänger.

Weitere Informationen erhalten Sie beiden Finanzkaufleuten Weser-Leine


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